Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sandberg Apotheke, Lerchenweg 7, 40789 Monheim a. Rh.
Frau Apothekerin Fatmanur Yildirim e. K.
Stand: 04. Dezember 2022

  • §01 Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten für alle Dienste, Leistungen, Lieferungen und Produkte einschließlich Kow-How Dienst- und Serviceleistungen der Sandberg Apotheke, Frau Apothekerin Fatmanur Yildirim e. K., Lerchenweg 7, 40789 Monheim am Rhein, im Folgenden kurz Sandberg Apotheke genannt, in der jeweils zuletzt veröffentlichten Fassung.

    2. Dort wo im folgenden aus Gründen der besseren, verständlicheren Lesbarkeit Leistungen i. S. v. von Dienst- oder Service- oder Know-How - Leistungen nicht neben Waren und Produkten genannt sind, gilt der sinnentsprechende Kontext für Leistungen im jeweils dort entsprechenden, technischen und sachlichen Rahmen. Das betrifft beispielsweise Informationsdienstleistungen.

  • §02 Angebot, Bestellung, Urheberrecht, Vertragsabschluss

    1. Angebote der Sandberg Apotheke sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefer- / Leistungsmöglichkeit und Liefer- / Leistungsfristen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch die Sandberg Apotheke. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages sind zum gegenseitigen Einvernehmen schriftlich zu bestätigen. Verträge werden zwischen der Sandberg Apotheke und der in der Auftragsbestätigung der Sandberg Apotheke genannten Partei geschlossen. Der hier in der Auftragsbestätigung genannte, gilt als Besteller und Vertragspartner. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Sandberg Apotheke die Annahme der Bestellung / Beauftragung innerhalb der Bindungsfrist schriftlich bestätigt wurde.

    2. Die in Webseiten, Prospekten oder vergleichbaren Medien enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten, beschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Erläuterungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs-, und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen.

    3. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Konzepte, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Vertragspartners nicht innerhalb der Frist von § 2.4 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

    4. Die vom Vertragspartner unterzeichnete Beauftragung bzw. Bestellung ist bindend. Bei Bestellungen oder Beauftragungen durch das Internet, ist die Absendung der bestätigten Beauftragung zur Bestellung bindend. Die Sandberg Apotheke ist berechtigt, das in einer Bestellung oder Beauftragung enthaltene Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.

  • §03 Widerrufsrecht / -frist und Stornierung

    1. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so ist er berechtigt, sein Kaufangebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. Der Widerruf muss in Textform, somit schriftlich an die unter §1.1 genannte Adresse oder per e-mail an info@sandberg-apotheke.de oder durch Übersendung eines anderen dauerhaften Datenträgers erfolgen und bedarf keiner Begründung. Das Widerrufsrecht kann auch durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der Ware.

    2. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Vertragspartner. Wird der Widerruf fristgerecht erklärt, ist der Vertragspartner nicht mehr an sein Kaufangebot gebunden. Der Vertragspartner hat dann die Ware unverzüglich auf unsere Kosten und auf unsere Gefahr an uns zurückzusenden. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40,- Euro trägt der Vertragspartner die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.

    3. Ist der Vertragspartner Unternehmer kann die Sandberg Apotheke bei Stornierung des Auftrages durch den Vertragspartners auf Vertragserfüllung bestehen oder Stornierungsgebühren von 33% des Bestellwertes erheben. Erbrachte Teilleistungen- oder Teillieferungen werden im auftrags- und Vertragspartner bezogenen gelten Rahmen im vollen Umfang in Rechnung gestellt.

  • §04 Preise / -bindung / -änderungen, Verpackung, Versand, Gefahrenübergang, Fracht, Transferkosten

    1. Preise für Endkunden schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Für Wiederverkäufer im Inland und Wiederverkäufer / Endkunden im Ausland schließen die Preise die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.

    2. An alle produktgebundenen Preisangebote insb. auch im online Shop bindet sich die Sandberg Apotheke für maximal 7 Tage sofern nicht bei Auftragserteilung / Vertragsabschluß / Bestellung andere Fristen ausdrücklich und schriftlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurden. Für alle anderen Angebote insb. für Service- und Dienstleistungsangebote gilt eine entsprechende Preisbindungsregelung für maximal 30 Tage.

    3. Die Preise schließen bei Produkten die Verpackung nicht ein. Der Vertragspartner trägt die Verpackungs-, Fracht-, Zoll- und Versicherungskosten.

    4. Der Vertragspartner kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

    5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Versand und Transfer geht auf den Vertragspartner über, sobald die Lieferung den Firmensitz verlässt, spätestens jedoch mit der Übergabe an das mit dem Transport beauftragen Unternehmen. Wird der Versand bzw. die Zustellung aus Gründen verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so gilt der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Vertragspartner ab dem Tage der Versandbereitschaft. Sinnentsprechendes gilt insbesondere für Informationsdienstleistungen und ihren Transfer.

    6. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Kosten vorgenommen.

    7. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und / oder tatsächlichem Liefer- bzw. Erfüllungsdatum mehr als drei Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung und Bereitstellung gültigen Preise der Sandberg Apotheke.

  • §05 Rücktrittsvorbehalt, Lieferung / Leistung, Fristen

    1. Sofern die Sandberg Apotheke Waren / Leistungen oder für die Herstellung oder Erbringung von Waren / Leistungen benötigte Teile, Komponenten, Know-How oder Leistungen von Dritten einschließlich des Vertragspartners bezieht, steht die Liefer- oder Leistungsverpflichtung der Sandberg Apotheke unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung / -erfüllung. Wird ohne Verschulden der Sandberg Apotheke nicht vollständig, richtig oder rechtzeitig geliefert bzw. geleistet, kann die Sandberg Apotheke vom Vertrag zurücktreten. Die Sandberg Apotheke ist zur Lieferung von Teillieferungen bzw. Leistung von Teilleistungen berechtigt.

    2. Liefer- / Leistungsfristen beginnen frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Sandberg Apotheke jedoch nie vor Klärung notwendiger oder offener Einzelheiten zur Ausführung des Auftrages. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft der Ware zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vertragspartner gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden der Sandberg Apotheke nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Leistungsfristen und -termine gilt sinnentsprechend die Anzeige der erbrachten Leistung gegenüber dem Vertragspartner.

    3. Bei Vereinbarung von Fristen und Terminen tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei der Sandberg Apotheke ein. Kommt die Sandberg Apotheke mit der Lieferung / Leistung in Verzug, hat der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen. Nach Ablauf einer bei Verzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Lieferung / Leistung hingewiesen hat.

  • §06 Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Vertragspartner sich vertragswidrig verhält.

    2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den uns entstandenen Ausfall.

    3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

  • §07 Gewährleistung

    1. Sofern die Sandberg Apotheke dem Vertragspartner Proben oder Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DIN- oder ISO-Normen, Richtlinien und Verordnungen, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen oder -bestimmungen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung. Eine spezifische Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. Eine Prüfpflicht, ob die Ware für den vom Vertragspartner vorgesehenen Zweck geeignet ist, besteht nicht.

    2. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und - erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - die Eigenschaften zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Ware oder Erbringung der Leistung, schriftlich unter Angabe der Rechnungs-, Herstellungs- und Versandnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt bzw. die Leistung als erbracht.

    3. Unterlässt der Vertragspartner die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhafte gerügte Ware an Dritte aus, ohne die Sandberg Apotheke zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist die Sandberg Apotheke nach eigener Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet die Sandberg Apotheke im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware. Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt jedoch der Vertragspartner.

    4. Kommt die Sandberg Apotheke einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Vertragspartner nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware wäre für den Vertragspartner nicht zumutbar.

    5. Gewährleistungsansprüche verjähren binnen sechs Monaten seit Ablieferung. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Im Falle von Nachbesserungen wegen Mängeln der gelieferten Waren besteht für die Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB entsprechend gelten; sie endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert. Ersatzansprüche sind ferner nach Maßgabe von §8 begrenzt.

    6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen.

  • §08 Haftungsbegrenzung

    1. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners jeglicher Art, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Sandberg Apotheke oder deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Sandberg Apotheke oder deren Mitarbeiter handelt oder wenn es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.

    2. Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer die Sandberg Apotheke durch die Zusicherung abgesichert werden sollte. In jedem Fall ist die Haftung der Sandberg Apotheke für Schadensersatzansprüche jeder Art dahingehend beschränkt, dass diese Ansprüche den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen dürfen, den die Sandberg Apotheke bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die die Sandberg Apotheke gekannt hat oder hätte kennen müssen, als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Weitergehende Haftungsbeschränkungen in diesen AGB bleiben unberührt.

    3. Sämtliche Ersatzansprüche gegen die Sandberg Apotheke gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr seit Belieferung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Die Sonderregelung für Gewährleistungsansprüche in §6.5 bleibt unberührt.

    4. Soweit eine Haftung der Sandberg Apotheke ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Sandberg Apotheke.

    5. Soweit die Sandberg Apotheke nach dem Produkthaftungsgesetz vom 15.Dezember 1989 für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach §5 Abs.2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regeln.

  • §09 Zahlung

    1. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an die Sandberg Apotheke oder ein von ihr angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

    2. Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Erstbeauftragungen und -bestellungen behält sich die Sandberg Apotheke die Auftragsannahme und -ausführung gegen Vorauszahlung vor.

    3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Sandberg Apotheke ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.

    4. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Sandberg Apotheke berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) vom Hundert per annum über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht im Einzelfall die Sandberg Apotheke einen höheren oder der Vertragspartner einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weitergehender Rechte der Sandberg Apotheke bleibt vorbehalten.

  • §10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Salvatorische Klausel

    1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Sandberg Apotheke und dem Vertragspartner gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen.

    2. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Langefeld (Rhld.) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Vertragspartners zu klagen.

    3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Adresse

Sandberg-Apotheke
Frau Fatmanur Yildirim e. K.
Lerchenweg 7
40789 Monheim am Rhein

Telefon / Fax
  • Telefon: 02173 53266
  • Telefax: 02173 58222
  • Mobil: 0151 23153910

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